Der belgische königliche Erlass zum Schutz von Abwassersystemen aus Haushalten und Kommunen bei Sammlung, Transport und Behandlung beeinträchtigt die Feuchttücher-Branche.
Der am 18. September 2015 herausgegebene Erlass betrifft alle Arten von Baby-Feuchttüchern, Kosmetiktüchern, Tücher für verschiedene Oberflächen und feuchtes Toilettenpapier.
Der Arrêté führt die Kriterien auf, gemäß derer die Feuchttücher herunterspülbar sein müssen. Nicht herunterspülbare Feuchttücher müssen ein spezielles Logo tragen. Belgien ist zurzeit der einzige Mitgliedsstaat mit einem Gesetz zur Kennzeichnung von nicht herunterspülbaren Produkten.